Nicht-Konformitätserklärung
Zur Unterstützung der (Wieder-) Registrierung eines außereuropäischen Fahrzeug in Frankreich
Verfügbar für:
Fahrzeuge, die nicht für den europäischen Markt (EU) hergestellt wurden, oder Fahrzeuge, die nicht durch eine bestehende nationale Typgenehmigung für Fahrzeuge (NTA) oder eine vollständigen Typgenehmigung für Fahrzeuge (WVTA) abgedeckt sind.
Anzuwenden Region:
Frankreich
Dokumentlieferzeit
1 – 3 Wochen
Beispiel:
Bitte klicken Sie hier für ein Beispiel der Nicht-Konformitätserklärung
Erforderliche Lieferungen des Antragstellers:
- 17-stellige Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN)
- Kopie der vorhandenen Kfz-Zulassungsdokumente
- Kopie des Ausweises des Fahrzeuginhabers (z. B. Kopie des Passes oder Führerschein )
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei einer Firma mit einer eingetragenen Umsatzsteuer- Identifikationsnummer in der EU)
- Versand- und Rechnungsadresse
- Telefonnummer der Lieferadresse
Wichtige Hinweise vor der Bestellung:
- Die Nichtkonformitätserklärung wird häufig von den französischen Behörden (DRIEE / DREAL / DEAL) für Fahrzeuge angefordert, die keine vollständige europäische Fahrzeugtypgenehmigung besitzen.
- Mit der Nichtkonformitätserklärung können die französischen Behörden (DRIEE / DREAL / DEAL) das Verfahren der Einzelfahrzeugzulassung (SVA) anwenden.
- Zusätzliche Prüfungen und Änderungen können auf Anweisung der örtlichen Behörden erforderlich sein.
- Möglicherweise müssen Sie wahrscheinlich die Unterstützung eines lokalen Unternehmens in Anspruch nehmen, das auf den Import von ausländischen Fahrzeugen spezialisiert ist.