Kompatibilitäts Erklärung zur Verwendung einer europäisch genehmigten Anhängerzugvorrichtung
Zur Bestätigung , dass die Konstruktion des Fahrzeugs für die Installation einer europäisch genehmigten Anhängekupplung kompatibel ist, und um die Zulassung / Wiederzulassung in der EU zu unterstützen.
Verfügbar für:
Fahrzeuge, die für den europäischen (EU-) Markt hergestellt wurden und der Aufbau werksseitig die Installation einer nach EU / ECE-Normen zugelassenen Anhängerzugvorrichtung erlaubt und durch eine vollständige Fahrzeugtypgenehmigung (WVTA) oder der Kleinserien-Typgenehmigung (SSTA) abgedeckt sind.
Anzuwenden Region:
Alle EU Länder
Dokumentlieferzeit:
1 -2 Wochen
Beispiel:
Bitte klicken Sie hier für ein Beispiel der Kompatibilitäts Erklärung zur Verwendung einer europäisch genehmigten Anhängerzugvorrichtung.
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Erforderliche Lieferungen des Antragstellers:
- 17-stellige Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN)
- Kopie der vorhandenen Kfz-Zulassungsdokumente
- Kopie des Ausweises des Fahrzeuginhabers (z. B. Kopie des Passes oder Führerschein )
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei einer Firma mit einer eingetragenen Umsatzsteuer- Identifikationsnummer in der EU)
- Versand- und Rechnungsadresse
- Telefonnummer der Lieferadresse
- Land, für das die Erklärung erforderlich ist (dh das Land der Registrierung)
Wichtige Hinweise vor der Bestellung:
- Eine Kompatibilitäts Erklärung zur Verwendung einer europäisch genehmigten Anhängerzugvorrichtung ist nur für Fahrzeuge verfügbar, die nach einer europäischen Fahrzeugzulassung (WVTA) zugelassen sind.
- Vor der Bestellung einer Kompatibilitäts Erklärung zur Verwendung einer europäisch genehmigten Anhängerzugvorrichtung überprüfen Sie bitte, ob das Fahrzeug von einer europäischen Fahrzeugzulassung (WVTA) abgedeckt ist. WVTA-Fahrzeuge sind durch die auf dem Hersteller-Typenschild genannte europäische Typgenehmigungsnummer erkennbar.
- Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „COC-Informationen“ zur europäischen Fahrzeugtypgenehmigung. Für Fahrzeuge, die nicht einer EG-Typgenehmigung entsprechen, kann keine Kompatibilitäts Erklärung zur Verwendung einer europäisch genehmigten Anhängerzugvorrichtung erstellt werden.