Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC) für Opel
Zur Unterstützung der (Re-) Registrierung von europäischen Typgenehmigten Fahrzeugen in der EU
Verfügbar für:
Fahrzeuge, die für den europäischen (EU-) Markt hergestellt werden und die durch eine vollständige Typgenehmigung für Fahrzeuge (WVTA) oder Kleinserien Typgenehmigung (SSTA) abgedeckt sind ab 1995.
Anzuwenden Region:
Alle EU Länder
Dokumentlieferzeit:
1 – 2 Wochen
Beispiel:
Bitte klicken Sie hier für ein Beispiel der Europäischen Übereinstuimmungserklärung
Erforderliche Lieferungen des Antragstellers:
- 17-stellige Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN) Bitte beachten Sie, dass die VIN nach der Bestellung angefordert wird!
- Kopie der vorhandenen Kfz-Zulassungsdokumente
- Kopie des Ausweises des Fahrzeuginhabers (z. B. Kopie des Passes oder Führerschein )
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei einer Firma mit einer eingetragenen Umsatzsteuer- Identifikationsnummer in der EU)
- Versand- und Rechnungsadresse
- Telefonnummer der Lieferadresse
Wichtige Hinweise vor der Bestellung:
- Europäische Übereinstimmungsbescheinigungungen (COCs) sind nur für Fahrzeuge verfügbar, die nach einer europäischen Fahrzeug-Typgenehmigung (WVTA) zugelassen sind.
- Vor Bestellung einer europäischen Übereinstimmungsbescheinigung (COC) und zur Ermittlung des entsprechenden Preises, überprüfen Sie bitte ob das Fahrzeug einer europäischen Fahrzeug-Typgenehmigung (WVTA) entspricht. WVTA-Fahrzeuge sind durch die auf dem Hersteller-Typenschild genannte europäische Typgenehmigungsnummer erkennbar. Hier finden Sie weitere Informationen zur Identifizierung, ob das Fahrzeug einem europäisch genehmigten Fahrzeugtyp entspricht und um festzustellen, ob ein COC verfügbar ist.
- Bitte bestellen Sie keinen COC, wenn es für das betreffende Fahrzeug nicht verfügbar ist, da wir ansonsten 10 % des überwiesenen Betrags als Bearbeitungsgebühr einbehalten und gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen 90% des gezahlten Betrages unter diesen vermeidbaren Umständen zurückerstatten.
- Die Europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC) wird in einer der verfügbaren Sprachen bereitgestellt (kann je nach Herkunftsland variieren). Nach den EU-Rechtsvorschriften muss die europäische Übereinstimmungsbescheinigung nicht in einer bestimmten Sprache ausgestellt werden (d. H. Jede Amtssprache der EU-Mitgliedstaaten ist zulässig). Die Gültigkeit der Europäische Übereinstimmungsbescheinigung(COC) ist daher nicht auf bestimmte europäische Länder beschränkt, die Englisch als offizielle Landessprache (z. B. UK, Irland) anwenden. Obwohl die örtlichen Behörden eine Übersetzung der europäische Übereinstimmungsbescheinigung (COC) in ihrer eigenen Sprache beantragen können, muss die Europäische Übereinstimmungsbescheinigung(COC) selbst in jeder in der EU angewandten Sprache akzeptiert werden.