Außereuropäische Gebilligte Scheinwerfer Erklärung

Um festzustellen, dass es keine europäischen zugelassenen Kopflampen-Geräte gibt, um die Annahme des Fahrzeugs für (Re-) Registrierungszwecke in der EU zu unterstützen

Verfügbar für:

Alle Fahrzeugtypen, bei denen bestimmte Scheinwerfer aus Herkunft nicht nach EU / ECE-Normen entwickelt oder genehmigt wurden, noch Ersatzteile mit ECE / EU-Zulassung erhältlich sind auf dem Markt.

Anzuwenden Region:

Alle Länder

Dokumentlieferzeit

2 -4  Wochen

Beispiel:

Bitte klicken Sie hier für ein Beispiel der Außereuropäische Gebilligte Scheinwerfer Erklärung.

Erforderliche Lieferungen des Antragstellers:

  • 17-stellige Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN)
  • Kopie der vorhandenen Kfz-Zulassungsdokumente
  • Kopie des Ausweises des Fahrzeuginhabers (z. B. Kopie des Passes oder Führerschein )
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (bei einer Firma mit einer eingetragenen Umsatzsteuer- Identifikationsnummer in der EU)
  • Versand- und Rechnungsadresse
  • Telefonnummer der Lieferadresse
  • Foto der montierten Kopflampen-Geräte, die deutlich die Bauteil-ID / Genehmigungsmarkierungen und / oder Etiketten zeigen
  • Land, für das die Erklärung erforderlich ist (dh das Land der Registrierung)

 

€ 175
Exkl. MwSt
Außereuropäische Gebilligte Scheinwerfer Erklärung
Dokumente können vom Antragsteller während des Online-Bestellvorgangs hochgeladen werden oder zu einem späteren Zeitpunkt (nach Abschluss der Bestellung) hochgeladen werden. Sie müssen sich bei Ihrem Konto anmelden, die entsprechende Bestellung auswählen und die benötigten Unterlagen hochladen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Scans und / oder Bilder sichtbare und lesbare Informationen aufzeigen. Falls das untenstehende Dropdown-Menü noch nicht ausgefüllt ist, bitten wir Sie, es mit den richtigen Fahrzeugdaten zu komplettieren, um das Dokument Ihrem Warenkorb hinzuzufügen.